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Fragen und Antworten

zum Gas und Gaspreisvergleich

Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Regelenergieumlage Erdgas

Mit Regelenergie bezeichnet man die Energie, die der Netzbetreiber benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen.

Durch diesen Ausgleich wird die Systemstabilität des gesamten Gasnetzes gewährleistet. Angeboten wird diese Regelenergie von dem sogenannten Marktgebietsverant­wortlichen.

Regel- und Ausgleichsenergieumlage

Seit dem 1. Oktober 2011 gibt es in Deutschland nur noch zwei Marktgebiete, bzw. zwei Marktgebietsverantwortliche: NetConnect Germany (NCG) und Gaspool.

Ihre Aufgabe ist es, die gesamten Ein- und Ausspeisemen­gen von Erdgas im jeweiligen Marktgebiet zu bilanzieren, Regelenergie zu beschaffen und deren Einsatz zu steuern.

Da diese Dienstleistungen zum Teil kostenpflichtig sind, sollen die anfallenden Kosten durch die Regelenergieumlage gedeckt werden.

Interne Regelenergie Erdgas

Interne Regelenergie ist schon vorhandene Energie, die jederzeit vom Marktgebietsverantwortlichen bereitgestellt werden kann. Dies geschieht hauptsächlich durch den Einsatz eines Netzpuffers. Interne Regelenergie ist für die Gasanbieter kostenneutral.

Externe Regelenergie Erdgas

Wenn die interne Energie zum Ausgleichen nicht ausreicht, muss sie vom Marktgebietsverantwortlichen eingekauft werden.
Diese Kosten werden über die Regelenergieumlage auf die Gaslieferanten umgesetzt, welche sie dann nach dem Prinzip der Kostenumwälzung dem Gaskunden in Rechnung stellen.

Höhe der Regelenergieumlage

Die Höhe der Regelenergieumlage Erdgas wird im Voraus festgelegt, und basiert auf den prognostizierten Kosten und Einnahmen, die durch den Kauf und Verkauf von Regelenergie entstehen.
Sollte einen Fehlbetrag zu erwarten sein, wird eine entsprechende Umlage ausgerechnet und erhoben.

Abhängig vom jeweiligen Erdgas-Marktgebiet wird die Regelenergieumlage Erdgas alle 6 oder 12 Monate neu ermittelt.

Gerne führen wir auch für Ihr Unternehmen einen kosten­freien Vergleich der Erdgas Tarife durch.