Fragen und Antworten
zum Gas und Gaspreisvergleich
Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie
zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in
Verbindung treten.
Netzentgelte Erdgas
Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Gaspreises und stellen ca. 20% des Gesamtpreises beim Erdgas für den Gaskunden dar.
Es handelt sich um Gebühren, die jeder Netzbetreiber für die Nutzung seiner Netze erhebt. Gasanbieter zahlen dieses Entgelt an die Netzbetreiber, um Gas über deren Netze durchleiten zu können.
Die Netzbetreiber sollen damit ihre Kosten für Leitungsinvestitionen, Instandhaltung und Betrieb decken. Enthalten in den Netzentgelten Erdgas sind ebenfalls die Kosten für die Bereitstellung und Ablesung der Gaszähler (Messstellenbetrieb).
Netzbetrieb Erdgas
Da der Netzbetrieb aus praktischen Gründen ein natürliches Monopol darstellt, werden die Erdgas-Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur überwacht.
Ziel ist es, zu verhindern, dass diese zu hohe Netzentgelte verlangen oder einzelne Gaskunden bevorzugen. Laut Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) besteht deswegen eine Erlösobergrenze, die nicht überschritten werden darf.
Darüber hinaus muss die Kosteneffizienz jedes Erdgas Netzbetreibers belegt und gegebenenfalls verbessert werden. Die Bundesnetzagentur sorgt außerdem für Transparenz, in dem sie die Netzbetreiber dazu verpflichtet, ihre Netzentgelte für Erdgas im Internet zu veröffentlichen.
Höhe der Netzentgelte Erdgas
Abhängig vom Standort können die Erdgas Netzentgelte sehr unterschiedlich ausfallen. Wie hoch sie schließlich sind, hängt von lokalen Besonderheiten ab.
Bei der Ermittlung des Betrags spielen vor allem Faktoren wie die Größe des Versorgungsgebiets, die Anzahl der Ausspeisepunkte und die Jahreshöchstlast eine wichtige Rolle.
Hohe Erdgas-Netzentgelte bedeuten aber nicht unbedingt eine höhere Endrechnung, da der Gaspreis sich noch aus anderen Komponenten zusammensetzt, mit denen hohe Netzentgelte ausgeglichen werden können.
Erdgas Netzentgelte sind in der Regel ein Jahr gültig. Veränderungen werden immer zum 1. Januar eines Jahres vorgenommen.
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