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Fragen und Antworten

zum Gas und Gaspreisvergleich

Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Bei der Konzessionsabgabe für Gaskunden handelt es sich um einen Bestandteil des Netzentgeltes. Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe kommen den Gemeinden zu. Diese finanzieren dadurch die Verlegung und Wartung der Leitungen, über die der Gaskunde beliefert wird. Durch die Konzessionsabgabe wird das Recht zur Nutzung dieser Leitungen erkauft.

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Gas?

Für Gas-Sondervertragskunden mit einem Verbrauch ab 1.500.000 kWh beträgt die Konzessionsabgabe derzeit 0,03 Ct/kWh.

Die Konzessionsabgabe entfällt ab einem Verbrauch von über 5 Mio. kWh.

Für Gas-Standardlastprofilkunden richtet sich die Kon­zessionsabgabe nach der Einwohnerzahl der Gemeinden in denen das Gas abgenommen wird.

Wird das Gas nur zum Kochen und für die Warmwasser­be­rei­tung verwendet, gelten folgende Beträge in den Gemeinden:

  • bis 25.000 Einwohner 0,51 Ct/kWh
  • bis 100.000 Einwohner 0,61 Ct/kWh
  • bis 500.000 Einwohner 0,77 Ct/kWh
  • über 500.000 Einwohner 0,93 Ct/kWh

Für alle anderen Gas-Tariflieferungen in Gemeinden:

  • bis 25.000 Einwohner 0,22 Ct/kWh
  • bis 100.000 Einwohner 0,27 Ct/kWh
  • bis 500.000 Einwohner 0,33 Ct/kWh
  • über 500.000 Einwohner 0,40 Ct/kWh

Hinweis zum Gaspreisvergleich

Die Gasrechnungen der Gasanbieter sind oft unter­schiedlich dargestellt. Achten Sie daher bei einem Gas-Preisvergleich darauf, ob die Konzessionsabgabe im angegebenen Arbeitspreis bereits enthalten ist, oder ob diese zusätzlich zu entrichten ist.

Vergewissern Sie sich bei einem Gas-Preisvergleich stets, dass alle Preiskomponenten im Angebot enthalten sind. schnellgas hilft Ihnen gerne bei der Auswertung bereits vorliegender Gasangebote oder erstellet Ihnen einen Vergleich der Gastarife.

Bei Fragen zum Thema Gasrechnung und Gasanbieter wenden Sie sich bitte an Herrn Vogel:

Tel.: 030 20962438
E-Mail.: vogel@schnellgas.de